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Ao. 1702 ad 29 Merz
Obgleich mein Junger Nahm beym Wolffen war eingeschrieben. A. 1701.
Ist solches doch beim Ochsen nicht unterblieben. A. 1702.
ob mir zwar ersteres unverwehrt
hab ich doch Nach augspurger gebrauch beym Oxen eingekehrt
und auch alda Meine gebührende schuldigkeit abgeführt.
                  Tobias Halder, der zeit bey Herrn Büntzer v. Wölff gebist V. Augspurg
                  habe zu Zeugen und taten. Isaac Sedel Mayr, Älter.
                               Daniel Großer
 
Ao: 1702 ad 2 April
Bin ich Franz Xavery Herl, Lainwathändler V. Augsp: durch mainige Underschribne Zaigen gleich Wie anders vorhero geschehen, alhier gehanßlet worden Und mein gebühr abgestattet.
                              Georg Hübel Von Augspurg alß Zeug
                              Johann Scherer negst Augspurg in Stattbergen
                              Hanß Ulrich Filburger
Frisch auf Und Unverzagt hat anauch Vil gelt durch geJagt
 
 
 
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